Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Ab dem 01. April 2025 gilt im Kanton St.Gallen für immatrikulierte / immatrikulierungspflichtige Schiffe eine Schiffsmelde- und ‑reinigungspflicht. 
 Alle Schiffe mit Kennzeichen benötigen eine Einwasserungsbewilligung, wenn sie in ein Gewässer im Kanton St.Gallen einwassern bzw. bereits in einem St.Galler Gewässer liegen. Jeder künftige Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs muss vorab über eine elektronische Plattform gemeldet werden. Das Schiff muss dann durch eine dazu zugelassene Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden (Terminvereinbarung nötig!). Daraufhin wird eine Einwasserungsbewilligung für das gemeldete Gewässer automatisiert per E-Mail zugesendet.
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Die Melde- und Reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen. Veranstalter und Vereine können nach einer entsprechenden Schulung gewisse Schiffstypen vor der Einwasserung kontrollieren und einen Reinigungsnachweis ausstellen. Die betreffenden Schiffstypen dürfen im Rahmen von nautischen Anlässen gemäss Vorgaben selbst gereinigt werden.
Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- oder Fischereigeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.
 Unter www.sg.ch/schiffsreinigungspflicht finden Sie wichtige Ressourcen, u.a.
  1. die Adressen von Reinigungsbetrieben, die zugelassen sind, Reinigungsnachweise auszustellen sowie weitere Informationen zur Schiffsreinigung
  2. zum Download verfügbare Informationsmaterialien (Plakate, Merkblatt, Social Media Banner). 
  3. FAQ und weiterführende Informationen